Freistellung für Ehrenamtliche
Ehrenamtlich tätige Menschen in der Kinder- und Jugendarbeit, die mindestens 16 Jahre alt sind und sich in einem privaten Beschäftigungsverhältnis befinden, haben im Land Hessen die Möglichkeit, sich für ihr ehrenamtliches Engagement bis zu 12 Tage pro Kalenderjahr freistellen zu lassen. Desweiteren erhalten die Arbeitgeber auf Antrag den Verdienstausfall für diese Freistellung erstattet.
Wenn das auf dich zutrifft und du dich für eine bestimmte Maßnahme, ein bestimmtes Projekt der Evangelischen Jugend in Frankfurt und Offenbach freistellen lassen willst, dann kannst du das über das digitale Antragsportal des Hessischen Jugendrings tun. Wir unterstützen dich gern dabei.
Hier findest du eine Anleitung, die bereits alle wichtigen Angaben unsererseits enthält ...
Hier kommst du direkt zum Antragsportal ...
Weitere Infos:
Auf der Seite des Antragsportals gibt es ergänzend unter dem Menüpunkt „FAQ zum Antrag“ Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Antragsstellung.
Beim Hessischen Jugendring gibt es ausführliche Infos rund um das Thema Freistellung. Eine allgemeine Einführung bietet beispielsweise der aktualisierte Info-Flyer.
Unser eigener Landesverband, der Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen, hat ebenfalls eine Seite mit den wichtigsten Informationen.
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