Evangelische Jugendverbandsarbeit
Die Evangelische Jugend in Hessen und Nassau e.V. (EJHN) hat sich als kirchlich getragene und verantwortete Kinder- und Jugendarbeit der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) auf landeskirchlicher Ebene in Form eines selbstständigen Verbandes organisiert. Dieser Verband hat sich am 21. Oktober 2001 neu konstituiert.
Auf allen Entscheidungsebenen müssen mindestens zwei Drittel der Mitglieder der Verbandsorgane jünger als 27 Jahre sein. Hauptberufliche und ältere ehrenamtliche Mitarbeitende sind gleichzeitig selbstverständlicher Teil des Jugendverbandes. Die EKHN gewährleistet das Recht ihres Jugendverbandes auf Selbstorganisation und Selbstgestaltung auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens (nach § 28 III KJO). Auf landeskirchlicher Ebene haben sich zu diesem Zweck die Dekanate als Träger der Kinder und Jugendarbeit in der EKHN zusammen geschlossen.
Die Mitgliedschaft der Dekanate in der EJHN wird durch die Jugendvertretung (EJVD) selbstständig wahrgenommen. Damit bilden sie die mittlerer Ebene des Jugendverbandes. (§ 17 III KJO)
Die EJHN ist selbstständig und unabhängig von kirchlichen Strukturen, da sie als Verein organisiert ist. Gleichzeitig ist die EJHN Teil der „linken Hand“ (im Zweihändemodell) im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit in der EKHN. Die ist eine eigenständige politische Interessenvertretung gegenüber Kirche, Politik und Gesellschaft.
Die christliche Orientierung
Die Basis der Evangelischen Jugend ist das Evangelium von Jesus Christus. Darauf baut sie ihre Arbeit auf und will damit Wegweiser einer christlichen und gelingenden Lebensgestaltung für junge Menschen und die Gesellschaft sein. Sie nimmt die jungen Menschen in ihren Lebenssituationen und Lebensperspektiven wahr und ernst. Ihr Ziel ist es, allen Menschen die Freiheit durch den Glauben spüren zu lassen, so, wie schon das Kugelkreuz es andeutet: Alle Menschen haben Teil an der christlichen Botschaft, die allen Menschen ihre Freiheit zugesteht und das Miteinander in Liebe und Frieden vorsieht.
So stärkt evangelische Kinder- und Jugendarbeit auch die Bereitschaft junger Menschen, gesellschaftliche und politische Verantwortung zu übernehmen.
Evangelische Kinder- und Jugendarbeit ist Arbeit mit, von und für Kinder und Jugendliche. Sie geschieht im Spannungsfeld des Evangeliums von Jesus Christus und der Situation von Kindern und Jugendlichen, von Mädchen und Jungen, sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen in Kirche und Gesellschaft. Ihr Ziel ist es, junge Menschen in ihren Lebenswelten und Lebensperspektiven wahr- und ernst zu nehmen, ihnen das Evangelium von Jesus Christus bekannt und erfahrbar zu machen und sie auf der gemeinsamen Suche nach einer gelingenden Gestaltung christlicher Lebens- und Handlungsperspektiven zu begleiten. Kinder und Jugendliche können sich mit den vielfältigen Formen christlichen Glaubens vertraut machen. Freiräume für neue Entdeckungen werden ihnen eröffnet und Erfahrungen von Gemeinschaft ermöglicht. Sie werden zu mündiger Teilnahme am Leben der christlichen Gemeinde ermutigt. Sie nehmen teil an den Auseinandersetzungen mit den geistigen Strömungen und Wertvorstellungen der Gegenwart und suchen gemeinsam lebbare und glaubwürdige Antworten im Alltag. So stärkt die Evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch die Bereitschaft junger Menschen, gesellschaftliche und politische Verantwortung zu übernehmen. Auf der Grundlage dieses Selbstverständnisses werden Kinder und Jugendliche durch vielfältige Angebote und Gestaltungsmöglichkeiten in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung ohne Ansehen ihrer religiösen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft gefördert. Zentrale Anliegen sind die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen sowie transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen jungen Menschen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen Belangen ihres Lebens und eine kinder-, jugend- und familienfreundliche Umwelt in Kirche und Gesellschaft.
Erweiterte Präambel der Ordnung der Evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN (Kinder- und Jugendordnung – KJO) vom 30. Januar 2014
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