Evangelisches Stadtjugendpfarramt Frankfurt und Offenbach

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Der Rat der Evangelischen Jugend Frankfurt am Main

Der Rat der Evangelischen Jugend (REJF) ist ein Jugendvertretungsgremium der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit auf Stadtebene. In ihr sind sowohl die evangelischen Kirchengemeinden in Frankfurt am Main, Stadtdekanat und Evangelischer Regionalverband Frankfurt und Offenbach als auch die im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11-13 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder-und Jugendhilfe kooperierenden evangelischen Jugendwerke, Jugendverbände und rechtlich selbständigen und anerkannten evangelischen Jugendhilfeträger vertreten.

Gemäß der §§ 17-19 der „Ordnung der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN“ (Kinder- und Jugendordnung – KJO) ist der Rat der Evangelischen Jugend Frankfurt am Main (REJF) die Dekanatsjugendvertretung für das Stadtgebiet Frankfurt am Main.

Auszug aus der Ordnung des Rates der Evangelische Jugend Frankfurt am Main - 26.01.2019

§ 2 Aufgaben

Der Rat befasst sich mit allen Angelegenheiten der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf Dekanatsebene. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

1. Beratung von Dekanatssynode und Regionalversammlung.

2. Vertretung der gemeinsamen Belange der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit als Evangelische Jugend Frankfurt in der Stadt, gegenüber der Kirche und in der Öffentlichkeit.

3. Gegenseitiger Erfahrungsaustausch, gemeinsame Meinungsbildung und gegenseitige Information zwischen den verschiedenen Gruppierungen evangelischer Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt am Main.

4. Initiierung und Durchführung gemeinsamer Aktivitäten auf der Stadtebene.

5. Beratung der Berichte zur Arbeit der Mitglieder; Beratung und Abstimmung des regelmäßigen Berichts des*der Stadt-jugendpfarrers*in zur Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt; Beratung und Abstimmung anderer Berichte und allgemeiner Stellungnahmen zu Fragen der Kinderund Jugendarbeit in der Regionalversammlung.

6. Vorschlag von zwei Jugendvertreter*innen zur Wahl in den Ausschuss Fachbereich I: Beratung, Bildung, Jugend der Dekanatssynode.

7. Beantragung der Berufung von Jugendsynodalen in die Dekanatssynode/die Regionalversammlung durch den Dekanatssynodalvorstand.

8. Verteilung der seiner Verfügung unterliegenden kirchlichen und kommunalen Zuschüsse und Mittel im Rahmen der jeweils geltenden Richtlinien.

9. Zusammenarbeit mit anderen Jugendverbänden und Trägern der freien Jugendhilfe in Frankfurt am Main.

10. Entsendung von Vertreter*innen in jugendverbandliche Gremien, u.a. die Vertreter*innen in die Vollversammlung der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e.V. (EJHN) nach § 10 der Satzung der EJHN und die Vertreter*innen in den Frankfurter Jugendring (FJR).

11. Entsendung von Vertreter*innen in kirchliche und kommunale Gremien und Arbeitskreise, u.a. in den Kinder- und Jugendförderausschuss bzw. den Jugendhilfeausschuss der Stadt Frankfurt am Main und in die AG nach § 78 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe.

12. Stellungnahme zu kirchlichen und jugendpolitischen Fragen sowie Stellungnahme vor der Einstellung des*der evangelischen Stadtjugendpfarrers*Stadtjugendpfarrerin in Frankfurt am Main

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